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Für Stellensuchende beim RAV

Der RAV-Nachweis füllt sich selbst.

Bewerben in JobPin – und am Monatsende das amtliche Formular „Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen“ fertig ausgefüllt herunterladen.

  • Bewerbungen erfassen sich selbst

    Jede Bewerbung über JobPin landet mit Datum, Firma, Adresse, Stelle und Pensum im Nachweis. Bewerbungen ausserhalb von JobPin trägst du in Sekunden nach.

  • Das amtliche Formular

    JobPin befüllt das Originalformular 716.007 der Arbeitslosenversicherung – mit Bewerbungsart, Zuweisung RAV, Ergebnis und Absagegrund. Bei mehr als 14 Bewerbungen entstehen weitere Seiten.

  • Am Monatsende als PDF

    Ein Klick, und der Nachweis des Monats liegt als PDF bereit. Die Felder bleiben editierbar, falls du etwas korrigieren willst.

  • Frist im Blick

    Abgabe beim RAV bis spätestens am 5. Tag des Folgemonats. JobPin erinnert dich und zeigt, wie viele Arbeitsbemühungen noch fehlen.

  • Du unterschreibst

    Die Unterschrift setzt du selbst. JobPin reicht nichts in deinem Namen ein und ändert keine Angaben ohne dich.

  • Wahr und vollständig

    Nur Bewerbungen, die du wirklich gemacht hast. Unwahre Angaben im Nachweis sind strafbar (Art. 105 AVIG) – JobPin erfindet nichts.

Häufige Fragen zum RAV-Nachweis

Das amtliche Formular 716.007 d „Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen“ der Arbeitslosenversicherung (SECO), Ausgabe 09.2019. Prüfe bei deinem RAV, ob du es auf Papier/PDF oder über die eServices auf arbeit.swiss einreichen sollst.

Das vereinbarst du mit deiner RAV-Beratung; häufig sind es 8 bis 12 pro Monat. In JobPin trägst du deine Zielzahl ein und siehst jederzeit den Stand.

Spätestens am 5. Tag des Folgemonats (Art. 26 AVIV). Später eingereichte Arbeitsbemühungen werden ohne entschuldbaren Grund nicht mehr berücksichtigt.

Ja. Die ersten Bewerbungen sind kostenlos – inklusive automatisch ausgefülltem Nachweis. Für einen ganzen Monat mit 8 bis 12 Arbeitsbemühungen brauchst du Pro; die Preise stehen auf jobpin.ch/preise.

JobPin ist ein Angebot von AI System und keine Stelle der Arbeitslosenversicherung. Massgeblich sind die Vorgaben deines RAV und die Formulare auf arbeit.swiss.